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19.07.2019 - Luftaufnahmen in den Ferien mit einer Kamera-Drohne

Die Sommerferien haben begonnen und viele Urlauber wollen ihre Kamera-Drohne mitnehmen um traumhafte Erinnerungen fest zu halten. Doch wie sieht es mit den gesetzlichen Bestimmungen im Ausland aus?

Die Sommerferien haben begonnen und viele Urlauber wollen ihre Kamera-Drohne mitnehmen um traumhafte Erinnerungen fest zu halten. Doch wie sieht es mit den gesetzlichen Bestimmungen im Ausland aus?

Regeln im Ausland

Jeder Staat hat eigene Drohnen-Gesetzte. Auf dieser Übersicht sind die Vorschriften von 135 Ländern aufgelistet.

Verreisen mit dem Flugzeug

Von den Flug-Akkus (LiPo) geht bei einer Flugreise die grösste Gefahr aus. Deshalb soll man die Drohnen-Akkus in einer LiPo-Sicherheitstasche im Handgepäck mitführen. Es gibt zwar internationale Richtlinien, jedoch regeln die Airlines den Transport von Drohnen unterschiedlich.

Die Anderen haben auch Ferien

Bitte denken Sie daran, dass Andere auch Ferien haben und nicht belästigt werden wollen. Bei einem voll besetzten Strand mir der Drohne rum zu heizen, ist deshalb keine gute Idee.
Besuchen Sie lieber etwas abgelegenere Orte. Dort werde Sie so oder so auch schönere Aufnahmen machen.

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