18.12.2023 - Anpassung der Drohnenregulierung ab 2024
Ab dem 1. Januar 2024 gibt es betreffend Drohnenregulierung in der Schweiz verschiedene Anpassungen.
Klassenmarkierung der EASA
Ab 2024 dürfen keine Drohnen ohne Klassenmarkierung mehr in Verkehr gebracht werden. Das gilt für die Schweiz und die gesamte EU. Verantwortlich sind nicht nur Hersteller wie DJI, sondern auch Importeure und Händler.
Den aktuellen Stand der klassifizierten Drohnen erfahren Sie
- bei der EASA (wird lauffend aktualisiert) oder
- auf der Facebook-Liste von DJI (Stand Dezember 2023).
Drohnen ohne Klassenmarkierung
- Alle Bestandsdrohnen unter 250 g dürfen weiterhin in der Offenen Kategorie A1 mit den grössten Freiheiten und den geringsten Auflagen geflogen werden.
- Alle Bestandsdrohnen über 250 g werden in einer Gruppe zusammengefasst und dürfen nur noch in der restriktiveren Offenen Kategorie A3 geflogen werden.
Fernidentifikation von Drohnen (Remote-ID)
Drohnen Betreiber in der Kategorie "Speziell" müssen sicherstellen, dass jedes ihrer unbemannten Luftfahrzeuge ab dem 1. Januar 2024 mit einem aktiven und aktuellen System zur Fernidentifizierung ausgestattet ist.