15.12.2016 - Drohnenkarte vom BAZL
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat eine Karte veröffentlicht, auf der Flugverbotszonen für Drohnen eingezeichnet sind.
Die Karte zeigt die Bestimmungen des entsprechenden Gesetzes nun grafisch auf. Dieses schreibt vor, dass ferngesteuerte Fluggeräte in einem Umkreis von fünf Kilometern von einem Flugplatz nicht betrieben werden dürfen. An Flughäfen oder Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollen gibt es zudem Kontrollzonen, die weit über diesen Radius hinaus gehen.
In solchen Zonen darf die Höhe von 150 Metern ohne Bewilligung nicht überstiegen werden. Wer beispielsweise für eine Filmaufnahme eine Ausnahmebewilligung benötigt, findet die Bewilligungsstelle ebenfalls auf der Karte. Ausnahmen können der Flugverkehrsleiter oder Flugplatzhalter erteilen.